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Haus- und HofordnungNahrungsmittelWir betreiben Vieh-, Garten-, Land- und Forstwirtschaft. Wir legen Wert auf Selbstversorgung und Permakultur. Für die Küche werden nur Grundnahrungsmittel eingekauft. Wir verwenden hauptsächlich Lebensmittel aus biologischem Anbau wenn immer möglich verwerten wir eigene Produkte. Während der Gemüsesaison kochen wir mehrheitlich - mit wenigen Ausnahmen vegetarisch. In der Wintersaison verwenden wir vermehrt Fleisch von den eigenen Tieren. Über das ganze Jahr gibt es für Vegetarier jedoch ein vollwertiges Menu. Tischregeln: Die Einnahme der Mahlzeiten sind zugleich eine Zeit der Begegnung. Sie werden gemeinsam im Gemeinschaftsraum oder im Freien eingenommen. Das Essen beginnt möglichst, wenn jeder am Tisch sitzt und endet - abgesehen von wenigen Ausnahmen - wenn jeder fertig gegessen hat. Während des Essens soll nicht geraucht und keine Musik gespielt werden. Handys sind auszuschalten. Rauchen Es gibt ein generelles Rauchverbot in den Gemeinschaftsräumen und der Scheune; Für Raucher gibt es spezielle Raucherplätze. Radio/Fernsehen Im Freien soll keine Radio- oder andere Konservenmusik gehört werden. Fernseher in der eigenen Unterkunft sind nicht gestattet, da sich dies kontraproduktiv auf eine Gemeinschaft auswirken kann. Ziel ist es, einen Fernsehraum zu erstellen, wo gemeinsam Programme angeschaut werden. Armbanduhren Das Tragen von Armbanduhren bei der Arbeit wird nicht empfohlen. Pausen werden mit der Hofglocke signalisiert. Waschhaus Jedes Gemeinschaftsmitglied bewahrt seine persönlichen Toilettenartikel in einem eigenen Fach im Waschhaus oder in seiner privaten Unterkunft auf. Unparfümierte Seifen werden in der Dusche und beim Lavabo vom Hof zur Verfügung gestellt. Lektüre gehört nach dem Toilettenbesuch wieder in die private Unterkunft. Natels Während gemeinschaftlicher Zusammenkünfte, z.B. Mahlzeiten, sind die Natels aus Rücksicht auf die anderen Mitbewohner auszuschalten. Gäste und Nomaden Für Gäste und Nomaden gibt es kein spezielles Reglement. Jeder bekommt ein Arbeitsreglement und eine Hausordnung und muss sich an die Regeln halten. Ein Gast darf - ohne zu arbeiten - 20 Tage auf dem Hof bleiben. Danach muss er jedoch mindestens 20% arbeiten. Für Gäste ist ab dem 3. Tag eine Vorauszahlung von Fr. 500 zu leisten. Nach 20 Aufenthaltstagen eines Gastes und bei gegenseitigem Einverständnis, ist ein Arbeitsvertrag für Aushilfen zu unterschreiben. |
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